recht,kommunikativ! ist die Agentur für Rechtsanwälte, die ihre Öffentlichkeitsarbeit professionalisieren wollen – unabhängig von der Größe der Kanzlei.

Jeder Kunde erhält auf Basis einer strategischen Konzeption die Maßnahmen, die zu seiner Kanzlei und seinen Zielen passen. recht,kommunikativ! bietet umfassende Dienstleistungen in den Bereichen KanzleikommunikationLitigation-PR und Business Development. Im Bereich der Litigation-PR agiert recht,kommunikativ! partnerschaftlich gemeinsam mit dem Rechtsanwalt im Sinne der juristischen Strategie für den Mandanten.

Im letzten Gedanken habe bin ich auf mögliche Einsatzgebiete der Rechtskommunikation eingegangen. In den nächsten beiden Folgen werde ich kurze praktische Bespiele darstellen. Eine Bemerkung vorweg: Unter Beschuldigten sind in diesem Gedanken jegliche juristisch unter Druck geratenen Personen oder Unternehmen gemeint, also Abgemahnte genauso wie tatsächlich Verklagte. Der Mandant wird in allen diesen Fällen seinen Rechtsanwalt konsultieren. Aber wann ist die Einschaltung eines Kommunikationsberaters sinnvoll? (weiterlesen…)

Schon vor Kachelmann haben uns die Fälle Ackermann, Zumwinkel oder Benaissa an die mediale Begleitung und Bewertung von juristischen Ereignissen gewöhnt. Heute wird breit über Litigation-PR im Zusammenhang mit prominenten Beschuldigten diskutiert.* Wann aber lohnt sich auch für Nicht-Prominente zusätzlich zur Rechtsberatung der Gedanke an eine Medienstrategie? (weiterlesen…)

Kaum ein Begriff aus dem Umfeld der Rechtskommunikation ist derzeit präsenter als die Litigation-PR, nicht zuletzt durch den Prozess gegen Jörg Kachelmann. In einer kleinen Serie beschäftige ich mich in den folgenden Tagen mit dem Thema. Heute mit den Zielen der Litigation-PR. (weiterlesen…)

Gestern habe ich an dieser Stelle über passives Themenmanagement (oder Agenda-Surfing) geschrieben. Im Gegensatz dazu schafft das aktive Themenmanagement eigene neue oder zumindest neu interpretierte Themen. Im Vergleich zum passiven reaktiven Vorgehen bedeutet diese aktive Form (auch Agenda Setting genannt) mehr Aufwand. Der Vorteil liegt allerdings auf der Hand: Die Kanzlei hat ein exklusives Thema und ist erster Ansprechpartner für Medien und Multiplikatoren. (weiterlesen…)

Wenn Kanzleien Pressemitteilungen veröffentlichen geht es meist um Deal- und Personalmeldungen. .„Worüber sollen wir denn sonst schreiben“, höre ich oft gerade aus den mittleren und zuweilen auch größeren Kanzleien. In den nächsten beiden Folgen von „1 Gedanke – 111 Wörter“ geht es um passives und aktives Themenmanagement. Heute: Passives Themenmanagement. (weiterlesen…)

Die Anwälte einer Kanzlei prägen ihre Außenwahrnehmung. Das ist nachvollziehbar, denn nur Menschen können sprechen, einschätzen, kommentieren – haben ein Gesicht. Die Kanzlei als Unternehmen ist dagegen nur ein Konstrukt. Das Dilemma entsteht, wenn die Wahrnehmung eines Partners stärker wird, als die der Kanzlei. (weiterlesen…)

Gestern schrieb ich, dass Kanzleien Marken sein sollen, die Vertrauen ausstrahlen. Eine Marke verbindet immer ein Unternehmen/Produkt mit einer Aussage, dem Markenversprechen. Dazu gesellt sich das äußere Erscheinungsbild. Produkt, Markenversprechen und Erscheinungsbild sollten sich auffällig vom Wettbewerb unterscheiden. (weiterlesen…)

„Lässt sich Rechtsberatung vermarkten?“ Diese Frage begegnet mir bei vielen Besuchen in Kanzleien. Ganz gleich, ob Einzelanwalt oder Großkanzlei: Juristen verspüren ein gewisses Unbehagen, wenn es darum geht, ihre Dienstleistung aktiv zu verkaufen. (weiterlesen…)

Verbandsarbeit braucht, um zu wirken gute Öffentlichkeitsarbeit. Oftmals stehen die Verbandsverantwortlichen vor politischen und juristischen Herausforderungen, die nach innen und außen kommuniziert werden sollen. Dabei gilt es die richtige Sprache für die richtigen Zielgruppen zu finden. Auch die interne Kommunikation erfordert Fingerspitzengefühl. In einem Verband vereinen sich oftmals Konkurrenten, die das Vertrauen ineinander immer wieder neu erlernen müssen, um das gemeinsame Verbandsziel zu erreichen.

recht,kommunikativ! verfügt über die notwendige Erfahrung Verbänden in Berlin und anderswo Gehör zu verschaffen und gleichzeitig die internen Strukturen zu schaffen bzw. zu begleiten.

Es gibt keine gute Werbung für Rechtsanwälte.

Zwischen dem Anwalt und der guten Werbung steht der §43 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Denn dort heisst es:

“Werbung ist dem Rechtsanwalt nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist.”

Und auch § 6 (1) der Berufsordnung der Bundesrechtsanwaltskammer spricht die gleiche Sprache:

“Der Rechtsanwalt darf über seine Dienstleistung und seine Person informieren, soweit die Angaben sachlich unterrichten und berufsbezogen sind.”

Um es kurz zu machen: Anwälte dürfen werben. Aber Sie dürfen nichts in der Werbung, was Werbung spannend, lustig oder provozierend und damit eben zu guter Werbung macht. Die Erfahrung lehrt: Werbung, die sachlich unterrichtet, will kein Mensch sehen. Und Werbung, die nicht gesehen wird, ist rausgeschmissenes Geld. Genau das ist aber die Stunde guter Öffentlichkeitsarbeit für Rechtsanwälte.

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